Hundesteuer

Beschreibung

Die Hundesteuer in der Stadt Willebadessen beträgt jährlich:

Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird 55,00 €
Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden 100,00 € je Hund
Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 120,00 € je Hund
Steuersatz bei gefährlichen Hunden gem. §§ 3, 10 LHundG:  
Steuersatz, wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird 500,00 €
Steuersatz, wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 800,00 € je Hund

und ist quartalsweise zu zahlen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.)

Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier

sowie Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu 

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen von der Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben.

Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden.


Rechtsgrundlagen

§ 3 Landeshundegesetz

§ 10 Landeshundegesetz


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen