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Hunde (An-, Um- und Abmeldung)

Beschreibung

Die Hundesteueranmeldung und -abmeldung können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch oder per Fax beim Amt für Finanzen, Abt. Steuern vornehmen.

Wenn Ihr Hund größer als 40 cm (Widerristhöhe) oder schwerer als 20 kg ist, geht bei der Online-Anmeldung automatisch eine Haltungsanzeige beim Amt für öffentliche Ordnung ein.

Handelt es sich um einen Hund bestimmter Rasse (§10) oder einen gefährlichen Hund (§3) geht bei der Online-Anmeldung automatisch eine Haltungserlaubnis beim Amt für öffentliche Ordnung ein.

Nur bei telefonischer, schriftlicher oder persönlicher Anmeldung beim zuständigen Amt für Finanzen wenden sie sich bitte zusätzlich an das Amt für öffentliche Ordnung, wenn: 

  • Ihr Hund größer als 40 cm (Widerristhöhe) und/oder schwerer als 20 kg ist (§11 LHundG NRW)
  • Es sich um einen Hund bestimmter Rasse handelt (§10 LHundG NRW)
  • Es sich um einen gefährlichen Hund handelt (§3 LHundG NRW)

Anmeldung:

Bitte melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung an. Die Anmeldung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats. Falls Sie aus einer anderen Kommune mit Ihrem Hund zugezogen sind, melden Sie bitte Ihren Hund in der vorherigen Kommune ab.

Wir benötigen für die Anmeldung des Hundes:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Bei Umzug den Tag des Zuzugs nach Paderborn
  • Bei Neuanschaffung den Tag der Aufnahme des Hundes
  • die Hunderasse (bei Mischlingen auch Kreuzungsart angeben)
  • die Anzahl der anzumeldenden Hunde

Für Hunde bestimmter Rassen (§10 LHundG NRW) oder gefährliche Hunde (§3 LHundG NRW) werden weitere Unterlagen benötigt, die dem Merkblatt entnommen werden können. Siehe hierzu „Weitere Informationen“.

Abmeldung:

Ein Hund ist von der Hundesteuer abzumelden, wenn:

  • er stirbt
  • er abhandengekommen ist
  • er verschenkt oder verkauft wurde
  • er ins Tierheim abgegeben wurde
  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen

Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund muss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

Wir benötigen für Ihre Abmeldung:

Bei Tod:

  • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:

  • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
  • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

Bei Abgabe ins Tierheim: 

  • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

  • Um-/Anmeldebestätigung

In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.


Rechtsgrundlagen

§ 3 LHundG NRW
§ 10 LHundG NRW
§ 11 LHundG NRW


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen