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Abmeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)

Beschreibung

Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).

Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.

Nebenwohnungen können mit der Wohnungsgeberbescheinigung auch schriftlich abgemeldet werden. Siehe unter „Downloads“.


Rechtsgrundlagen

§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
  • Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
  • Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Fristen

2 Wochen nach Auszug


Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.


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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen