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Abmeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)
Beschreibung
Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.
Nebenwohnungen können mit der Wohnungsgeberbescheinigung auch schriftlich abgemeldet werden. Siehe unter „Downloads“.
Rechtsgrundlagen
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Fristen
2 Wochen nach Auszug
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Verwandte Dienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Silvia Menzel
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-34
- E-Mail:
- s.menzel@willebadessen.de
-
Garine Zakar
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-35
- E-Mail:
- g.zakar@willebadessen.de
-
Anika Rengel
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-29
- E-Mail:
- a.rengel@willebadessen.de
-
Jutta Hesselmann
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05646 595
- E-Mail:
- nebenstelle@willebadessen.de
Eine Wohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung bereits eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.
Nebenwohnungen können mit der Wohnungsgeberbescheinigung auch schriftlich abgemeldet werden. Siehe unter „Downloads“.
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
2 Wochen nach Auszug
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10152/show