BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Anmeldung einer Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung)
Beschreibung
Bei Zuzug in Willebadessen sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung .
Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.
Rechtsgrundlagen
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
- bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
- Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern (nur bei Neuanmeldungen aus dem Ausland)
Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Die Formulare finden Sie unter „Downloads“.
Hinweise und Besonderheiten
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Ihren Arbeitgeber
- Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.,
- Ihre Krankenkasse
- Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser),
- Ihre Versicherungen
- Ihre Telefongesellschaft
- Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
- das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
- das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist
Kosten
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Verwandte Dienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Silvia Menzel
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-34
- E-Mail:
- s.menzel@willebadessen.de
-
Jutta Hesselmann
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05646 595
- E-Mail:
- nebenstelle@willebadessen.de
-
Garine Zakar
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-35
- E-Mail:
- g.zakar@willebadessen.de
Bei Zuzug in Willebadessen sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich anzumelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung .
Auch bei Zuzug in eine Nebenwohnung besteht die genannte Meldepflicht. Über die Anmeldung der Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.
§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis zudem zur Anschriftenänderung)
- bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
- Stammbuch der Familie und Geburtsurkunden von Kindern (nur bei Neuanmeldungen aus dem Ausland)
Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Die Formulare finden Sie unter „Downloads“.
Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, insbesondere folgende Institutionen informieren (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Ihren Arbeitgeber
- Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.,
- Ihre Krankenkasse
- Ihr Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser),
- Ihre Versicherungen
- Ihre Telefongesellschaft
- Ihr Geldinstitut (Bank oder Sparkasse)
- das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)
- das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist