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Hilfegewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Beschreibung

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländer/innen, die einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte gestellt haben, Unterstützung.


Rechtsgrundlagen

AsylbLG


Erforderliche Unterlagen

Der Sozialhilfeantrag ist an das Sozialamt der Stadt Willebadessen zu richten.


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen