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Genehmigungspflichtige Gewerbe
Beschreibung
Nach dem gemäß § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung geltenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch (Bundes-)Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen und Beschränkungen in diesem Sinne sind gewerberechtliche und andere Erlaubnispflichten zur Berufszulassung und Berufsausübung.
Gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen für folgende Tätigkeiten:
- Betrieb von Privatkrankenanstalten
- Schaustellung von Personen
- Aufstellung von Gewinnspielgeräten
- Veranstaltung von anderen (Geschicklichkeits-)Spielen
- Betrieb einer Spielhalle
- Pfandleihgeschäft
- Versteigerergewerbe
- Darlehens- oder Immobilien-Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
- Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- Reisegewerbe
- Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank
Weitere Erlaubnispflichten bestehen insbesondere für folgende Tätigkeiten:
- Zulassungspflichtige Handwerke lt. Anlage A zur Handwerksordnung (siehe unter "Weitere")
- Abfallbeseitigung
- Altenpflege
- Apotheke
- Arzneimittelherstellung
- Bankgeschäfte
- Bergbau
- Briefbeförderung
- Güter- und Personenverkehr
- Inkassobüro
- Lotterieunternehmer
- Spielvermittler
- Waffenherstellung und -handel
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Mona Scheideler
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-32
- E-Mail:
- m.scheideler@willebadessen.de
-
Carsten Gutschank
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-36
- E-Mail:
- c.gutschank@willebadessen.de
Nach dem gemäß § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung geltenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch (Bundes-)Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen und Beschränkungen in diesem Sinne sind gewerberechtliche und andere Erlaubnispflichten zur Berufszulassung und Berufsausübung.
Gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen für folgende Tätigkeiten:
- Betrieb von Privatkrankenanstalten
- Schaustellung von Personen
- Aufstellung von Gewinnspielgeräten
- Veranstaltung von anderen (Geschicklichkeits-)Spielen
- Betrieb einer Spielhalle
- Pfandleihgeschäft
- Versteigerergewerbe
- Darlehens- oder Immobilien-Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
- Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- Reisegewerbe
- Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank
Weitere Erlaubnispflichten bestehen insbesondere für folgende Tätigkeiten:
- Zulassungspflichtige Handwerke lt. Anlage A zur Handwerksordnung (siehe unter "Weitere")
- Abfallbeseitigung
- Altenpflege
- Apotheke
- Arzneimittelherstellung
- Bankgeschäfte
- Bergbau
- Briefbeförderung
- Güter- und Personenverkehr
- Inkassobüro
- Lotterieunternehmer
- Spielvermittler
- Waffenherstellung und -handel