BIS: Suche und Detail

Erlaubnisse für Prozessionen, kirchl. Veranstaltungen, Brauchtumsveranstaltungen

Beschreibung

Wenn Sie für eine

  • ortsübliche Prozession,
  • ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder
  • kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug) 

die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Ordnungsamt anzuzeigen.


Rechtsgrundlagen

Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)


Fristen

14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen