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Bestattungsangelegenheiten
Beschreibung
Es wird zwischen Erdbestattung und Urnenbestattung unterschieden.
Bei einer Erdbestattung beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre, bei einer Urnenbeisetzung 20 Jahre.
Wahlgrabstätten können nach Ablauf der Nutzungszeit wiedererworben bzw. verlängert werden.
Für die jeweilige Bestattungsform stehen folgende Grabarten zur Verfügung:
Erdbestattung
- Reihengrabstätte für Erwachsene
- Kinderreihengrabstätte
- Anonyme Reihengrabstätte
- Reihengrabstätte als Rasengrab
- Wahlgrabstätte (2 Stellen)
Urnenbeisetzung
- Urnenreihengrabstätte
- Urnenbaumgrabstätte
- Anonyme Urnenreihengrabstätte
- Urnenwahlgrabstätte (2 Stellen)
- Urnenbaumwahlgrabstätte (2 Stellen)
- Urnenstele (1 Stelle)
- Urnenstele (2 Stellen)
Weitere Informationen finden Sie im Friedhofsflyer (PDF einfügen).
Bestattungsorte
Bestattungen sind in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen bzw. kirchlichen Friedhöfen möglich.
Bei Bestattungen auf städtischen Friedhöfen in Altenheerse, Engar, Helmern, Ikenhausen, Niesen, Peckelsheim, Schweckhausen und Willebadessen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Willebadessen.
Bei Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro unter Tel. 05644 / 1254.
Pastoralverbund Willebadessen-Peckelsheim
Grabpflege, Grabgestaltung, Grabmale
- Die Pflege und Gestaltung von Gräbern ist in der Friedhofssatzung geregelt.
- Das Aufstellen eines Grabmals ist genehmigungspflichtig und bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
(Formular: [Grabmalantrag – PDF-Link einfügen]) - Für die Genehmigung fallen entsprechende Gebühren an.
- Einmal jährlich werden alle Grabmale auf Standsicherheit geprüft.
Bei Beanstandungen werden die Angehörigen informiert und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist für eine fachgerechte Befestigung zu sorgen.
Rechtsgrundlagen
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Willebadessen
Erforderliche Unterlagen
- Bestattungsanmeldung ([PDF-Link einfügen])
- Sterbeurkunde
Fristen
Sie können diesen Antrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes stellen
Kosten
Die Leistungen der Friedhofsverwaltung werden durch einen Gebührenbescheid abgerechnet.
Über die aktuellen Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: [Gebührensatzung – PDF-Link einfügen])
Zuständige Einrichtungen
-
Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Alina Konerding
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-79
- E-Mail:
- a.konerding@willebadessen.de
-
Jutta Hesselmann
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05646 595
- E-Mail:
- nebenstelle@willebadessen.de
Es wird zwischen Erdbestattung und Urnenbestattung unterschieden.
Bei einer Erdbestattung beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre, bei einer Urnenbeisetzung 20 Jahre.
Wahlgrabstätten können nach Ablauf der Nutzungszeit wiedererworben bzw. verlängert werden.
Für die jeweilige Bestattungsform stehen folgende Grabarten zur Verfügung:
Erdbestattung
- Reihengrabstätte für Erwachsene
- Kinderreihengrabstätte
- Anonyme Reihengrabstätte
- Reihengrabstätte als Rasengrab
- Wahlgrabstätte (2 Stellen)
Urnenbeisetzung
- Urnenreihengrabstätte
- Urnenbaumgrabstätte
- Anonyme Urnenreihengrabstätte
- Urnenwahlgrabstätte (2 Stellen)
- Urnenbaumwahlgrabstätte (2 Stellen)
- Urnenstele (1 Stelle)
- Urnenstele (2 Stellen)
Weitere Informationen finden Sie im Friedhofsflyer (PDF einfügen).
Bestattungsorte
Bestattungen sind in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen bzw. kirchlichen Friedhöfen möglich.
Bei Bestattungen auf städtischen Friedhöfen in Altenheerse, Engar, Helmern, Ikenhausen, Niesen, Peckelsheim, Schweckhausen und Willebadessen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Willebadessen.
Bei Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro unter Tel. 05644 / 1254.
Pastoralverbund Willebadessen-Peckelsheim
Grabpflege, Grabgestaltung, Grabmale
- Die Pflege und Gestaltung von Gräbern ist in der Friedhofssatzung geregelt.
- Das Aufstellen eines Grabmals ist genehmigungspflichtig und bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
(Formular: [Grabmalantrag – PDF-Link einfügen]) - Für die Genehmigung fallen entsprechende Gebühren an.
- Einmal jährlich werden alle Grabmale auf Standsicherheit geprüft.
Bei Beanstandungen werden die Angehörigen informiert und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist für eine fachgerechte Befestigung zu sorgen.
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Willebadessen
- Bestattungsanmeldung ([PDF-Link einfügen])
- Sterbeurkunde
Sie können diesen Antrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes stellen
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9809/show