Bestattungsangelegenheiten

Beschreibung

Es wird zwischen Erdbestattung und Urnenbestattung unterschieden.

Bei einer Erdbestattung beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre, bei einer Urnenbeisetzung 20 Jahre.
Wahlgrabstätten können nach Ablauf der Nutzungszeit wiedererworben bzw. verlängert werden.

Für die jeweilige Bestattungsform stehen folgende Grabarten zur Verfügung:

Erdbestattung

  • Reihengrabstätte für Erwachsene
  • Kinderreihengrabstätte
  • Anonyme Reihengrabstätte
  • Reihengrabstätte als Rasengrab
  • Wahlgrabstätte (2 Stellen)

Urnenbeisetzung

  • Urnenreihengrabstätte
  • Urnenbaumgrabstätte
  • Anonyme Urnenreihengrabstätte
  • Urnenwahlgrabstätte (2 Stellen)
  • Urnenbaumwahlgrabstätte (2 Stellen)
  • Urnenstele (1 Stelle)
  • Urnenstele (2 Stellen)

Weitere Informationen finden Sie im Friedhofsflyer (PDF einfügen).

Bestattungsorte

Bestattungen sind in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen bzw. kirchlichen Friedhöfen möglich.

Bei Bestattungen auf städtischen Friedhöfen in Altenheerse, Engar, Helmern, Ikenhausen, Niesen, Peckelsheim, Schweckhausen und Willebadessen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Willebadessen.

Bei Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro unter Tel. 05644 / 1254.

Pastoralverbund Willebadessen-Peckelsheim

 

Grabpflege, Grabgestaltung, Grabmale

  • Die Pflege und Gestaltung von Gräbern ist in der Friedhofssatzung geregelt.
  • Das Aufstellen eines Grabmals ist genehmigungspflichtig und bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
    (Formular: [Grabmalantrag – PDF-Link einfügen])
  • Für die Genehmigung fallen entsprechende Gebühren an.
  • Einmal jährlich werden alle Grabmale auf Standsicherheit geprüft.
    Bei Beanstandungen werden die Angehörigen informiert und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist für eine fachgerechte Befestigung zu sorgen.

Rechtsgrundlagen

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Willebadessen


Erforderliche Unterlagen

  • Bestattungsanmeldung ([PDF-Link einfügen])
  • Sterbeurkunde

Fristen

Sie können diesen Antrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes stellen


Kosten

Die Leistungen der Friedhofsverwaltung werden durch einen Gebührenbescheid abgerechnet.
Über die aktuellen Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: [Gebührensatzung – PDF-Link einfügen])

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen