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Schmutzwassergebühren
Beschreibung
Die Schmutzwassergebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben und werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben.
Bemessungsgrundlage sind die gelieferten Wassermengen sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. aus Brunnenförderung oder Regenwassernutzungsanlagen). Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (cbm).
Die auf diese Weise in den Kanal eingeleiteten Wassermengen sind durch geeichte Zähler zu ermitteln. Die Zählerstände sind der Stadt Willebadessen, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern jährlich schriftlich mitzuteilen, gerne unter Beifügung eines aktuellen Fotos des Zählers.
Die Schmutzwassergebühr wird zunächst als Vorauszahlung für das Kalenderjahr erhoben und anschließend mit gesondertem Bescheid nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch endgültig abgerechnet.
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr kann erst erfolgen, wenn dem Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, die gelieferten Wassermengen des gesamten Kalenderjahres (Erhebungszeitraum) vorliegen.
Rohrbruch
Sind bedingt durch einen Rohrbruch große Frischwassermengen nicht in den Abwasserkanal geleitet worden, kann auf Antrag ein Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre der Gebührenberechnung zugrunde gelegt werden.
Voraussetzungen:
- schriftlicher Antrag mit Schilderung der Sachlage,
- Vorlage von geeigneten Nachweisen (z. B. Reparaturrechnung)
Kosten
Grundgebühr: | 5,00 Euro / monatlich |
Verbrauchsgebühr: | 3,55 Euro / cbm (gemessen am Frischwasserverbrauch) |
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich I - Innere Dienste
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-20 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Kevin Ritter-Naaff
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-17
- E-Mail:
- k.ritter-naaff@willebadessen.de
Die Schmutzwassergebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben und werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben.
Bemessungsgrundlage sind die gelieferten Wassermengen sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. aus Brunnenförderung oder Regenwassernutzungsanlagen). Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (cbm).
Die auf diese Weise in den Kanal eingeleiteten Wassermengen sind durch geeichte Zähler zu ermitteln. Die Zählerstände sind der Stadt Willebadessen, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern jährlich schriftlich mitzuteilen, gerne unter Beifügung eines aktuellen Fotos des Zählers.
Die Schmutzwassergebühr wird zunächst als Vorauszahlung für das Kalenderjahr erhoben und anschließend mit gesondertem Bescheid nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch endgültig abgerechnet.
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr kann erst erfolgen, wenn dem Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, die gelieferten Wassermengen des gesamten Kalenderjahres (Erhebungszeitraum) vorliegen.
Rohrbruch
Sind bedingt durch einen Rohrbruch große Frischwassermengen nicht in den Abwasserkanal geleitet worden, kann auf Antrag ein Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre der Gebührenberechnung zugrunde gelegt werden.
Voraussetzungen:
- schriftlicher Antrag mit Schilderung der Sachlage,
- Vorlage von geeigneten Nachweisen (z. B. Reparaturrechnung)
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Willebadessen
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15070/show