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Schmutzwassergebühren

Beschreibung

Die Schmutzwassergebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben und werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben.

Bemessungsgrundlage sind die gelieferten Wassermengen sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. aus Brunnenförderung oder Regenwassernutzungsanlagen). Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (cbm).

Die auf diese Weise in den Kanal eingeleiteten Wassermengen sind durch geeichte Zähler zu ermitteln. Die Zählerstände sind der Stadt Willebadessen, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern jährlich schriftlich mitzuteilen, gerne unter Beifügung eines aktuellen Fotos des Zählers.

Die Schmutzwassergebühr wird zunächst als Vorauszahlung für das Kalenderjahr erhoben und anschließend mit gesondertem Bescheid nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch endgültig abgerechnet.

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr kann erst erfolgen, wenn dem Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, die gelieferten Wassermengen des gesamten Kalenderjahres (Erhebungszeitraum) vorliegen. 

Rohrbruch

Sind bedingt durch einen Rohrbruch große Frischwassermengen nicht in den Abwasserkanal geleitet worden, kann auf Antrag ein Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre der Gebührenberechnung zugrunde gelegt werden.

Voraussetzungen:

  • schriftlicher Antrag mit Schilderung der Sachlage,
  • Vorlage von geeigneten Nachweisen (z. B. Reparaturrechnung)

Kosten

Grundgebühr: 5,00 Euro / monatlich
Verbrauchsgebühr: 3,55 Euro / cbm (gemessen am Frischwasserverbrauch)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen