Vorkaufsrecht

Beschreibung

Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Willebadessen zur Prüfung vorzulegen.

Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen