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Liegenschafts- oder Katastervermessung
Beschreibung
Was sind Liegenschafts- oder Katastervermessungen?
Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen, die der Festlegung, Bildung und Sicherung von Grundstücken und deren Grenzen sowie dem Nachweis der auf den Grundstücken stehenden Gebäude dienen.
Wer darf Liegenschafts- oder Katastervermessungen ausführen?
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen solche Vermessungen nur durch Vermessungsingenieure, die Beamte des gehobenen oder höheren Dienstes sein müssen oder durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt werden.
Amt/Fachbereich
Kreis Höxter
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Höxter
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- Moltkestraße 12
- 37671 Höxter
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- Telefon:
05271 965-0 - Fax:
05271 965-865 - E-Mail:
info@kreis-hoexter.de
- Telefon:
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