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Erschließungskosten

Beschreibung

Für den Neubau von Straßen werden Erschließungsbeiträge erhoben. Verbesserungen und Erneuerungen an vorhandenen Straßen werden über Straßenbaubeiträge abgerechnet. Für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasseranlage werden Wasser- und Kanalanschlussbeiträge erhoben. Örtliche Rechtsgrundlagen sind die Erschließungsbeitrags-, Straßenbaubeitrags-, Wasseranschlussbeitrags- und Kanalanschlussbeitragssatzungen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen