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Erschließungskosten
Beschreibung
Für den Neubau von Straßen werden Erschließungsbeiträge erhoben. Verbesserungen und Erneuerungen an vorhandenen Straßen werden über Straßenbaubeiträge abgerechnet. Für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasseranlage werden Wasser- und Kanalanschlussbeiträge erhoben. Örtliche Rechtsgrundlagen sind die Erschließungsbeitrags-, Straßenbaubeitrags-, Wasseranschlussbeitrags- und Kanalanschlussbeitragssatzungen.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich III - Bauen und Planen
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- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
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- Telefon:
05644 88-60 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Hartmut Vößing
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-65
- E-Mail:
- h.voessing@willebadessen.de
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Markus Blaschek
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-60
- E-Mail:
- m.blaschek@willebadessen.de