Bauzustandsanzeige

Beschreibung

Der Baubeginn, die Fertigstellung des Rohbaus (beim freigestellten Verfahren nicht erforderlich), sowie die abschließende Fertigstellung sind beim Bauordnungsamt anzuzeigen.

Die Anzeige kann schriftlich oder persönlich abgegeben werden.


Amt/Fachbereich

Kreis Höxter

Zuständige Einrichtungen