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Abwasserberatung und Grundstücksentwässerung
Kurzbeschreibung
Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs, der sich aus der Abwasserbeseitigungssatzung ergibt, sind alle Grundstücke im Gemeindegebiet von Willebadessen an das öffentliche Kanalnetz (Schmutz- und Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal) anzuschließen. Die anfallenden Beiträge und Gebühren für den Anschluss eines Grundstückes und die Nutzung der Kanalisation sind in verschiedenen Satzungen geregelt, die vom Rat der Stadt beschlossen wurden.
Beschreibung
Die Abwasserberatung / Grundstücksentwässerung ist für alle Fragen rund um den Anschluss an den öffentlichen Kanal und die Entwässerung der vorhandenen Gebäude und befestigten Flächen zuständig.
Jedes anzuschließende Grundstück ist unterirdisch mit einer eigenen Anschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. In Gebieten mit Mischsystem ist für jedes Grundstück eine Anschlussleitung, in Gebieten mit Trennsystem je eine Anschlussleitung für Schmutz- und für Niederschlagswasser herzustellen. Erfolgt der Anschluss an einen Mischwasserkanal, sind die Hausanschlussleitungen und die haustechnischen Abwasseranlagen als Trennsystem auszuführen und vor der Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage im Kontrollschacht zusammenzuführen.
Jedes anschlussfähige Grundstück erhält zum Zeitpunkt der erstmaligen abwassertechnischen Erschließung jeweils eine Grundstücksanschlussleitung. Auf Antrag und gegen Erstattung der Mehraufwendungen können mehrere Anschlusskanäle verlegt werden.
Die Grundstückseigentümer können sich bei der Abwasserberatung über Anschlussmöglichkeiten und deren Details zu erkundigen. Dabei ist auf Wunsch die Erstellung eines Auszuges aus dem Kanalkataster und - soweit vorhanden - einer Grundstücksanschluss-Skizze möglich.
Nutzen Sie bitte schon im Vorfeld einer Baumaßnahme die kostenlose Abwasserberatung, um beim Thema Entwässerung, Rückstauschutz und Überflutungsvorsorge gut vorbereitet zu sein. Nachträgliche Änderungen sind häufig nur schwer oder kostenaufwendig umsetzbar.
Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses der privaten Grundstücksentwässerungsanlage an die städtische Kanalisation bedarf der vorherigen Zustimmung des STEB (Zustimmungsverfahren).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Merkblatt, welches Teil des Antragsformulars "Zustimmungsantrag für den Anschluss an die Kanalisation" ist.
Darüber hinaus ist das Abwasserwerk Willebadessen auch zuständig für die Genehmigung von befristeten sonstigen Einleitungen, bspw. Wassereinleitungen aus Brunnenbohrungen, Baugrubenentwässerung (bauzeitliche Grundwasserabsenkung), Dränagewasser oder Wärmepumpenwasser.
In diesen Fällen ist mind. 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme Kontakt mit der Abwasserberatung aufzunehmen.
Zuständige Einrichtungen
- Abwasserwerk
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Hartmut Vößing
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-65
- E-Mail:
- h.voessing@willebadessen.de
-
Alex Gazzitano
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-42
- E-Mail:
- a.gazzitano@willebadessen.de
-
Anita Poschmann
Allgemeine Vertreterin / Betriebsleiterin- Telefon:
- 05644 88-13
- E-Mail:
- a.poschmann@willebadessen.de
Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs, der sich aus der Abwasserbeseitigungssatzung ergibt, sind alle Grundstücke im Gemeindegebiet von Willebadessen an das öffentliche Kanalnetz (Schmutz- und Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal) anzuschließen. Die anfallenden Beiträge und Gebühren für den Anschluss eines Grundstückes und die Nutzung der Kanalisation sind in verschiedenen Satzungen geregelt, die vom Rat der Stadt beschlossen wurden.
Die Abwasserberatung / Grundstücksentwässerung ist für alle Fragen rund um den Anschluss an den öffentlichen Kanal und die Entwässerung der vorhandenen Gebäude und befestigten Flächen zuständig.
Jedes anzuschließende Grundstück ist unterirdisch mit einer eigenen Anschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. In Gebieten mit Mischsystem ist für jedes Grundstück eine Anschlussleitung, in Gebieten mit Trennsystem je eine Anschlussleitung für Schmutz- und für Niederschlagswasser herzustellen. Erfolgt der Anschluss an einen Mischwasserkanal, sind die Hausanschlussleitungen und die haustechnischen Abwasseranlagen als Trennsystem auszuführen und vor der Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage im Kontrollschacht zusammenzuführen.
Jedes anschlussfähige Grundstück erhält zum Zeitpunkt der erstmaligen abwassertechnischen Erschließung jeweils eine Grundstücksanschlussleitung. Auf Antrag und gegen Erstattung der Mehraufwendungen können mehrere Anschlusskanäle verlegt werden.
Die Grundstückseigentümer können sich bei der Abwasserberatung über Anschlussmöglichkeiten und deren Details zu erkundigen. Dabei ist auf Wunsch die Erstellung eines Auszuges aus dem Kanalkataster und - soweit vorhanden - einer Grundstücksanschluss-Skizze möglich.
Nutzen Sie bitte schon im Vorfeld einer Baumaßnahme die kostenlose Abwasserberatung, um beim Thema Entwässerung, Rückstauschutz und Überflutungsvorsorge gut vorbereitet zu sein. Nachträgliche Änderungen sind häufig nur schwer oder kostenaufwendig umsetzbar.
Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses der privaten Grundstücksentwässerungsanlage an die städtische Kanalisation bedarf der vorherigen Zustimmung des STEB (Zustimmungsverfahren).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Merkblatt, welches Teil des Antragsformulars "Zustimmungsantrag für den Anschluss an die Kanalisation" ist.
Darüber hinaus ist das Abwasserwerk Willebadessen auch zuständig für die Genehmigung von befristeten sonstigen Einleitungen, bspw. Wassereinleitungen aus Brunnenbohrungen, Baugrubenentwässerung (bauzeitliche Grundwasserabsenkung), Dränagewasser oder Wärmepumpenwasser.
In diesen Fällen ist mind. 4 Wochen vor der geplanten Maßnahme Kontakt mit der Abwasserberatung aufzunehmen.
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11070/show