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Unterhaltsvorschussleistungen
Beschreibung
Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können Alleinerziehende geltend machen für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darüber hinaus für Kinder bis zur Volljährigkeit unter bestimmten Voraussetzungen.
Grundsätzliche Voraussetzung zur Gewährung der Leistungen ist, dass keine, nicht ausreichende oder unregelmäßige Unterhaltsleistungen von dem anderen Elternteil erbracht werden.
Die Zuständigkeit der Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Willebadessen ist grundsätzlich gegeben für Kinder, die bei einem der Elternteile leben und im Stadtgebiet Willebadessen wohnhaft sind.
Die Heranziehung des anderen, unterhaltspflichtigen Elternteils erfolgt nach den Regelungen des Bürgerlichen Rechts (BGB).
Rechtsgrundlagen
Unterhaltsvorschussgesetz und die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgefassten Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Erforderliche Unterlagen
Mit der Antragstellung ist eine Geburtsurkunde des Kindes nachzuweisen.
Sofern Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes ab dem 12. Lebensjahr geltend gemacht werden, ist ggf. der aktuelle Leistungsbescheid des Jobcenters vorzulegen.
Darüber hinaus werden Nachweise zu Einkünften des Kindes sowie eine Schulbescheinigung für Kinder ab 15 Jahren benötigt.
Soweit unterhaltsrechtliche Schritte gegen den anderen Elternteil eingeleitet sind, sind Unterlagen über die Schritte vorzulegen (mögliche Schreiben eines Rechtsanwaltes, Urkunden bzw. ggf. geschlossene Vergleiche bzw. ergangene Urteil oder erwirkte Titel).
Fristen
Die Bearbeitungszeit der Anträge erfolgt zeitnah, sofern nicht Klärung mit anderen Sozialleistungsträgern erforderlich sind.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
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- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
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- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Mike Hüpping
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-15
- E-Mail:
- m.huepping@willebadessen.de