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Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen

Beschreibung

Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Rechtsgrundlagen

Nach den Bestimmungen des 5. bis 9. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Hilfen in besonderen Lebenslagen beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

Der Sozialhilfeantrag ist an das Sozialamt der Stadt Willebadessen zu richten.


Hinweise und Besonderheiten

Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen