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Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) - Befreiung
Beschreibung
Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
Bestimmte Personen, die mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Willebadessen gemeldet sind, können von den Gebühren befreit werden. Für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Mike Hüpping
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-15
- E-Mail:
- m.huepping@willebadessen.de
Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
Bestimmte Personen, die mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Willebadessen gemeldet sind, können von den Gebühren befreit werden. Für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden.