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Reisegewerbekarte

Beschreibung

Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne Betriebssitz anderen Waren anbietet, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen entgegennehmen möchte.

1. Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.


Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohneramt
  • ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohneramt
  • eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)
  • 2 Lichtbilder neueren Datums

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen