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Kinderreisepass

Beschreibung

Der Kinderreisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Dabei muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.

Besteht eine Vormundschaft, benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.

Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Sie können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden, allerdings immer nur für 1 Jahr.

Bisher ausgestellte/verlängerte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.


Rechtsgrundlagen

§§ 1, 5 Paßgesetz (PaßG)


Erforderliche Unterlagen

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • gültiges Ausweisdokument des/der anwesenden Sorgeberechtigten
  • die Erklärung zum Sorgerecht
  • ein aktuelles Passfoto
    Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten

Verlängerung / Aktualisierung:

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der alte Pass noch nicht abgelaufen ist. Dazu ist der Kinderreisepass selbstverständlich mitzubringen.


Bearbeitungsdauer

sofortige Ausstellung


Hinweise und Besonderheiten

Kinderreisepass verloren / Kinderreisepass wiedergefunden

Meldungen über Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Kindereisepässen können nur persönlich durch den/die Sorgeberechtigten vorgenommen werden.


Kosten

  • 13,00 EUR für die Ausstellung
  •  6,00 EUR für die Verlängerung/Änderung des Kinderreisepasses

Ausnahme: Die Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels ist gebührenfrei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen