Gewerbezentralregister (Auskunft über juristische Personen)

Beschreibung

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Willebadessen betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.

Es gibt 2 Arten von Auskünften:

  • Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
  • Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde

Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.


Rechtsgrundlagen

§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung (GEWO)


Erforderliche Unterlagen

1. Bei persönlicher Antragsstellung:

  • der Personalausweis oder Reisepass

2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Willebadessen, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, senden.
Den Antrag finden Sie unter "Onlinedienstleistung".

3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.

Eine schriftliche Antragstellung ist nicht per E-Mail möglich.


Fristen

ca. 1 bis 2 Wochen


Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen