Gewerbezentralregister (Auskunft an private Personen)

Beschreibung

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Wohnsitz (auch mit Nebenwohnsitz) in Willebadessen gemeldet ist. Für Minderjährige (14. bis 17. Lebensjahr) ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt. Bei geschäftsunfähigen Personen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.Es gibt 2 Arten von Auskünften:

  • Belegart 1 = für private Zwecke
  • Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen bei der Beantragung angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.


Rechtsgrundlagen

§ 150 Abs. 1 Gewerbeordnung (GEWO)


Erforderliche Unterlagen

1. Bei persönlicher Antragsstellung:

  • der Personalausweis oder Reisepass

2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Willebadessen, Ordnungsamt

  • Gewerbeangelegenheiten senden.

Den Antrag finden Sie unter "Onlinedienstleistung".

3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.

Eine schriftliche Antragstellung ist nicht per E-Mail möglich.


Fristen

Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 1-2 Wochen.


Kosten

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen