Gewerbemelderegister (Auskunft)

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbemelderegister ist für 2 Gruppen möglich:
1. Privatpersonen
2. öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Sozialversicherungsträger usw.)


Rechtsgrundlagen

§ 14 Abs. 7 und 8 Gewerbeordnung (GewO)


Erforderliche Unterlagen

1. Privatpersonen

  • schriftlicher Antrag, in dem das rechtliche Interesse an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) dargelegt wird

Sie können Ihren schriftlichen Antrag postalisch an die Stadt Willebadessen, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 34439 Willebadessen oder per Fax an die Nr.: 05644/88-39 senden.

  • öffentliche Stellen

online (eAuskunft) durch Nutzung des Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“.

Das Modul eAuskunft ist aktuell nur registrierten Nutzern vorbehalten. Registrieren können sich Kunden, die in den letzten 12 Monaten mehr als 20 Auskünfte beantragt haben. Alle anderen Kunden stellen ihre Anfragen bitte weiterhin schriftlich. Bei Interesse an einer Registrierung, nutzen Sie bitte den Registrierungsantrag unter „Downloads“.


Kosten

Die Gebühren betragen zwischen 5,00 EUR und 40,00 EUR.
Für eine Standardauskunft wird eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen