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Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Wer alkoholische Getränke verabreichen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Informationen zu den Voraussetzungen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis werden benötigt:
- Personalausweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Verwaltungsgebühr 150,00 - 3.000,00 Euro (abhängig von der Quadratmeterzahl)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Pachtvertrag
- Bescheinigung der IHK = Unterrichtsnachweis
- Bauzeichnungen
- Lagepläne mit eingezeichneten Parkplätzen
- Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Handelsregistereintrag
Zuständige Einrichtungen
-
Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Straße: Abdinghofweg Hausnummer: 1
- PLZ: 34439 Ort: Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Mona Scheideler
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-32
- E-Mail:
- m.scheideler@willebadessen.de
-
Carsten Gutschank
Position: Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-36
- E-Mail:
- c.gutschank@willebadessen.de
Wer alkoholische Getränke verabreichen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Informationen zu den Voraussetzungen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis werden benötigt:
- Personalausweis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Verwaltungsgebühr 150,00 - 3.000,00 Euro (abhängig von der Quadratmeterzahl)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Pachtvertrag
- Bescheinigung der IHK = Unterrichtsnachweis
- Bauzeichnungen
- Lagepläne mit eingezeichneten Parkplätzen
- Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Handelsregistereintrag