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Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Wer alkoholische Getränke verabreichen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Informationen zu den Voraussetzungen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes.


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis werden benötigt:

  • Personalausweis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Verwaltungsgebühr 150,00 - 3.000,00 Euro (abhängig von der Quadratmeterzahl)
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Pachtvertrag
  • Bescheinigung der IHK = Unterrichtsnachweis
  • Bauzeichnungen
  • Lagepläne mit eingezeichneten Parkplätzen
  • Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Handelsregistereintrag

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen