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Fischereischein

Beschreibung

Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Anträge auf Ausstellung eines Fischereischeins werden vom Bürgerbüro bearbeitet.
Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Höxter, Untere Fischereibehörde, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Tel. 05271/965-0, abgelegt werden.

Wir unterscheiden Fischereischeine für 1 Jahr, 5 Jahre oder für Jugendliche.

Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.

Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.

Prüfungstermine Kreis Höxter:

Kreis Höxter Fischereiprüfung


Rechtsgrundlagen

§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich zu stellen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)
  • Prüfungszeugnis des Kreises Höxter oder alter Fischereischein (bei Verlängerung)
  • Passbild in ausgedruckter Form (nur bei Erstausstellung)
    Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten.

Zusätzlich beim Jugendfischereischein

  • Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • WICHTIG: Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten ist erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.


Kosten

  • 1 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 16,00 EUR
  • 5 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 48,00 EUR
  • Jugendfischereischein: 8,00 EUR

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen