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Fischereischein
Beschreibung
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Höxter, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, Tel. 05271-9650, abgelegt werden. Zusätzlich ist für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen eine Fischereiabgabe zu entrichten (für jeweils 1 Jahr oder für 5 Jahre).
Durch Änderung des Landesfischereigesetzes wird ab dem 1. Juli 2026 der Fischereischein im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt. Diese neuen Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein online über das NRW Serviceportal - Leistung: Ausstellung eines Fischereischeins oder im örtlichen Bürgerbüro beantragen.
Der „Ausländerfischereischein“ (Jahresfischereischein) für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann entweder über die Onlinedienstleistung des Landes oder vor Ort im Bürgerbüro beantragt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über die Onlinedienstleistung oder postalisch beim Landesamt gestellt werden.
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist ebenfalls online oder vor Ort im Bürgerbüro möglich.
Rechtsgrundlagen
§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW
Erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung und ggf. alter Fischereischein (bei Verlängerung)
Bei Online Beantragung:
- ID-Konto mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweis oder eID)
Bearbeitungsdauer
Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck unmittelbar.
Bei einer erfolgreicher Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ebenfalls unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung.
Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.
Kosten
-
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.
Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit / Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein:
- vor Ort 30,00 EUR
- online 18,00 EUR
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr:
- vor Ort 22,00 EUR
- online 14,00 EUR
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre:
- vor Ort 50,00 EUR
- online 42,00 EUR
Erteilung eines Jahresfischereischeins (Ausländerfischereischein):
- vor Ort 32,00 EUR
- online 20,00 EUR
Zahlungsweisen
Die Gebühren sind bei der Beantragung in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten.
Zuständige Einrichtungen
-
Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Straße: Abdinghofweg Hausnummer: 1
- PLZ: 34439 Ort: Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
-
Kreis Höxter
-
- Straße: Moltkestraße Hausnummer: 12
- PLZ: 37671 Ort: Höxter
-
- Telefon:
05271 965-0 - Fax:
05271 965-865 - E-Mail:
info@kreis-hoexter.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Silvia Menzel
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-34
- E-Mail:
- s.menzel@willebadessen.de
-
Jutta Hesselmann
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05646 595
- E-Mail:
- nebenstelle@willebadessen.de
-
Garine Zakar
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-35
- E-Mail:
- g.zakar@willebadessen.de
-
Stephanie Karadut
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-29
- E-Mail:
- s.karadut@willebadessen.de
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Höxter, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 12, 37671 Höxter, Tel. 05271-9650, abgelegt werden. Zusätzlich ist für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen eine Fischereiabgabe zu entrichten (für jeweils 1 Jahr oder für 5 Jahre).
Durch Änderung des Landesfischereigesetzes wird ab dem 1. Juli 2026 der Fischereischein im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf dem Smartphone eingeführt. Diese neuen Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein online über das NRW Serviceportal - Leistung: Ausstellung eines Fischereischeins oder im örtlichen Bürgerbüro beantragen.
Der „Ausländerfischereischein“ (Jahresfischereischein) für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann entweder über die Onlinedienstleistung des Landes oder vor Ort im Bürgerbüro beantragt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über die Onlinedienstleistung oder postalisch beim Landesamt gestellt werden.
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist ebenfalls online oder vor Ort im Bürgerbüro möglich.
§ 31 ff Landesfischereigesetz NRW
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ ID-Karte oder Reisepass)
- Prüfungszeugnis der Fischerprüfung und ggf. alter Fischereischein (bei Verlängerung)
Bei Online Beantragung:
- ID-Konto mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweis oder eID)
Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck unmittelbar.
Bei einer erfolgreicher Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ebenfalls unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung.
Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.