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Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Nach dem Gesetz über Tagesstätten für Kinder wird für die Betreuung eines Kindes in einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte oder einem Kinderhort ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages ist einkommensabhängig und wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise festgesetzt. Maßgebend ist das Bruttojahreseinkommen der Familie. Wenn Ihr Kind eine der genannten Einrichtungen besucht, werden Sie von der Stadtverwaltung automatisch zur Abgabe einer Erklärung über Ihre Einkommensverhältnisse aufgefordert.
Die aktuellen Elternbeiträge können Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragt.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, welches am 01.08. eines Jahres beginnt und zum 31.07. endet.
Für ein Kind im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung sind keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
- § 7 Abs. 1, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und des § 5 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes jeweils in der z.Z. gültigen Fassung
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kreis Höxter
- § 90 SGB VIII
Erforderliche Unterlagen
- „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt)
- Einkommensnachweise
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Michaela Wiemers
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-41
- E-Mail:
- m.wiemers@willebadessen.de
Nach dem Gesetz über Tagesstätten für Kinder wird für die Betreuung eines Kindes in einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte oder einem Kinderhort ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages ist einkommensabhängig und wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise festgesetzt. Maßgebend ist das Bruttojahreseinkommen der Familie. Wenn Ihr Kind eine der genannten Einrichtungen besucht, werden Sie von der Stadtverwaltung automatisch zur Abgabe einer Erklärung über Ihre Einkommensverhältnisse aufgefordert.
Die aktuellen Elternbeiträge können Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragt.
Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr, welches am 01.08. eines Jahres beginnt und zum 31.07. endet.
Für ein Kind im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung sind keine Elternbeiträge mehr zu entrichten.
- § 7 Abs. 1, 8 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und des § 5 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes jeweils in der z.Z. gültigen Fassung
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kreis Höxter
- § 90 SGB VIII
- „Verbindliche Erklärung zum Elternbeitrag" (wird von den jeweiligen Kindertageseinrichtungen ausgehändigt)
- Einkommensnachweise