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Einbürgerung

Beschreibung

Die Einbürgerung ist eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich. Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden in dem persönlichen Gespräch im Einzelnen benannt. Dabei erhalten Sie auch den formellen Antrag.


Hinweise und Besonderheiten

Generell gilt, dass ohne Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit eine Einbürgerung nicht möglich ist.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland 
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Aufenthaltstitel, der zu einer Einbürgerung berechtigt 
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII 
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen 
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse 
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland 
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern

  • Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
  • für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
  • bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen

Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
  • Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Näheres können Sie im Beratungsgespräch erfahren.

Zuständige Einrichtungen