Suche ...
Ehegattennachzug
Beschreibung
Es besteht die Möglichkeit zum Ehegattennachzug. Auch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) haben einen Anspruch auf Ehegattennachzug. Zum Ehegattennachzug kann eine Aufenthaltserlaubnis auch zur Herstellung und Wahrung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 27 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Zuständige Einrichtungen
-
Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Mike Hüpping
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-15
- E-Mail:
- m.huepping@willebadessen.de
Es besteht die Möglichkeit zum Ehegattennachzug. Auch anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) haben einen Anspruch auf Ehegattennachzug. Zum Ehegattennachzug kann eine Aufenthaltserlaubnis auch zur Herstellung und Wahrung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft erteilt werden.
§ 27 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9883/show