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Brauchtumsfeuer
Beschreibung
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch, schriftlich (per Post, Fax oder per Email) oder online anzuzeigen.
Für die Onlineanzeige nutzen Sie bitte unseren Anzeigeassistenten unter „Onlinedienstleistung“.
Erforderliche Unterlagen
- Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumsfeuers
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
Fristen
2 Wochen vor dem Abbrenntermin
Hinweise und Besonderheiten
Die Verbrennung von Schlagabraum muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Mona Scheideler
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-32
- E-Mail:
- m.scheideler@willebadessen.de
-
Carsten Gutschank
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-36
- E-Mail:
- c.gutschank@willebadessen.de
Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer) sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin telefonisch, schriftlich (per Post, Fax oder per Email) oder online anzuzeigen.
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- Name, Anschrift und Alter der verantwortlichen Person
- Datum, Ort und Uhrzeit des Brauchtumsfeuers
- Entfernung der Abbrennstelle zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen
- Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials
2 Wochen vor dem Abbrenntermin
Die Verbrennung von Schlagabraum muss ständig von zwei über 18 Jahre alten Personen beaufsichtigt werden. Diese dürfen den Verbrennungsort erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
Das Feuer ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen bzw. darf bei starkem Wind erst gar nicht angezündet werden.