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Bewirtung mit alkoholischen Getränken
Beschreibung
Werden alkoholische Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung gemäß des Gaststättengesetzes NW erforderlich.
Bei Fragen zu der Beantragung sowie zu weiteren Regelungen, die ebenfalls zu beachten sind, erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (siehe unter "Zuständige Kontaktpersonen").
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Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich II - Ordnung und Soziales
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- Straße: Abdinghofweg Hausnummer: 1
- PLZ: 34439 Ort: Willebadessen
- Postfach 1162
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- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Mona Scheideler
Position: Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-32
- E-Mail:
- m.scheideler@willebadessen.de
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Carsten Gutschank
Position: Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-36
- E-Mail:
- c.gutschank@willebadessen.de
Werden alkoholische Getränke bei einer Veranstaltung angeboten, ist in der Regel eine Gestattung gemäß des Gaststättengesetzes NW erforderlich.
Bei Fragen zu der Beantragung sowie zu weiteren Regelungen, die ebenfalls zu beachten sind, erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner (siehe unter "Zuständige Kontaktpersonen").
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9881/show