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Bestattungen und Grabarten
Beschreibung
Es wird zwischen Sargbestattung und Urnenbestattung unterschieden.
Für die jeweilige Bestattung gibt es entsprechende Wahl- und Reihengräber.
In Willebadessen sind Bestattungen in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen, bzw. kirchlichen Friedhöfen möglich. Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabstellen und den notwendigen Formalitäten bei einem Sterbefall können in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
Nach Ablauf der Nutzungszeit kann ein Wiedererwerb (für die Dauer von 30 Jahren) oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgen.
Bei Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro.
Rechtsgrundlagen
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Willebadessen
Erforderliche Unterlagen
- Todesbescheinigung
- Sterbefallanzeige
- Geburtsurkunde
- falls vorhanden, Heiratsurkunde
Fristen
Sie können diesen Antrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes stellen
Kosten
Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet.
Über die Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: Gebührenordnung)
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Jutta Hesselmann
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05646 595
- E-Mail:
- nebenstelle@willebadessen.de
Es wird zwischen Sargbestattung und Urnenbestattung unterschieden.
Für die jeweilige Bestattung gibt es entsprechende Wahl- und Reihengräber.
In Willebadessen sind Bestattungen in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen, bzw. kirchlichen Friedhöfen möglich. Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabstellen und den notwendigen Formalitäten bei einem Sterbefall können in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
Nach Ablauf der Nutzungszeit kann ein Wiedererwerb (für die Dauer von 30 Jahren) oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgen.
Bei Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro.
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Willebadessen
- Todesbescheinigung
- Sterbefallanzeige
- Geburtsurkunde
- falls vorhanden, Heiratsurkunde
Sie können diesen Antrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes stellen
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9809/show