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Bestattungen und Grabarten

Beschreibung

Es wird zwischen Sargbestattung und Urnenbestattung unterschieden.
Für die jeweilige Bestattung gibt es entsprechende Wahl- und Reihengräber.

In Willebadessen sind Bestattungen in allen Ortsteilen auf gemeindeeigenen, bzw. kirchlichen Friedhöfen möglich. Nähere Einzelheiten zu den vorhandenen Grabstellen und den notwendigen Formalitäten bei einem Sterbefall können in der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

Nach Ablauf der Nutzungszeit kann ein Wiedererwerb (für die Dauer von 30 Jahren) oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgen.

 

Bei Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarrbüro.

Pastoralverbund Willebadessen-Peckelsheim


Rechtsgrundlagen

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Willebadessen


Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Sterbefallanzeige
  • Geburtsurkunde
  • falls vorhanden, Heiratsurkunde

Fristen

Sie können diesen Antrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes stellen


Kosten

Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet.

Über die Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung.
(Grundlage: Gebührenordnung)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen