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Arbeitssicherheit
Beschreibung
Der Beauftragte für Arbeitssicherheit unterstützt und berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Willebadessen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Diese Aufgaben ergeben sich aus gesetzlichen Vorschriften (u.a. Arbeitssicherheitsgesetz).
Im Rahmen regelmäßiger Begehungen wird die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überprüft und Maßnahmen zur Beseitigung der dabei festgestellten Mängel vorgeschlagen.
Der Beauftragte für Arbeitssicherheit ist das Bindeglied zu den Berufsgenossenschaften und Ansprechpartner für die städtischen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Über die gesetzlichen Aufgaben hinaus unterstützt er die Verantwortlichen in zusätzlichen Bereichen, zum Beispiel:
Bereitstellung und Aktualisierung von Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien der Unfallversicherungsträger.
Organisation und Schulung der gesetzlich vorgeschriebenen
- Ersthelfer,
- Sicherheitsbeauftragten sowie
- Gefahrenschutzbeauftragten und Gefahrenschutzhelfer.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich I - Innere Dienste
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-20 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Kathrin Haase
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-14
- E-Mail:
- k.haase@willebadessen.de
Der Beauftragte für Arbeitssicherheit unterstützt und berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Willebadessen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Diese Aufgaben ergeben sich aus gesetzlichen Vorschriften (u.a. Arbeitssicherheitsgesetz).
Im Rahmen regelmäßiger Begehungen wird die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften überprüft und Maßnahmen zur Beseitigung der dabei festgestellten Mängel vorgeschlagen.
Der Beauftragte für Arbeitssicherheit ist das Bindeglied zu den Berufsgenossenschaften und Ansprechpartner für die städtischen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Über die gesetzlichen Aufgaben hinaus unterstützt er die Verantwortlichen in zusätzlichen Bereichen, zum Beispiel:
Bereitstellung und Aktualisierung von Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien der Unfallversicherungsträger.
Organisation und Schulung der gesetzlich vorgeschriebenen
- Ersthelfer,
- Sicherheitsbeauftragten sowie
- Gefahrenschutzbeauftragten und Gefahrenschutzhelfer.