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Grundstücksteilungen
Beschreibung
DieTeilung eines bebauten Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. (§ 8 Bauo NRW).
Durch die Teilung des Grundstücks darf keine bauliche Situation entstehen, die den Vorgaben der Landesbauordnung NRW widerspricht. Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Antragseingang über die Erteilung der Genehmigung zu entscheiden. Eine Fristverlängerung um bis zu zwei Monate ist möglich.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich III - Bauen und Planen
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- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
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- Telefon:
05644 88-60 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Jan Goette
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-67
- E-Mail:
- j.goette@willebadessen.de
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Markus Blaschek
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-60
- E-Mail:
- m.blaschek@willebadessen.de