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Bebauungsplan
Beschreibung
Im Bebauungsplan legt die Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa ein einzelnes Grundstück, oder einen Stadtteil aufgestellt.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich III - Bauen und Planen
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-60 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Lara Kleinert
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-62
- E-Mail:
- l.kleinert@willebadessen.de
-
Markus Blaschek
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-60
- E-Mail:
- m.blaschek@willebadessen.de
Bebauungsplan Regelung, Vorgaben, Bauvorhaben,
Im Bebauungsplan legt die Gemeinde als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa ein einzelnes Grundstück, oder einen Stadtteil aufgestellt.
Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde.
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13992/show Fachbereich III - Bauen und Planen FB III
001 Abdinghofweg 1 34439 Willebadessen
05644 88-60
05644 88-39
info@willebadessen.de
Lara Kleinert Sachbearbeiter/in 25
05644 88-62
05644 88-39
l.kleinert@willebadessen.de
Markus Blaschek Fachbereichsleiter/in ZS4
05644 88-60
05644 88-39
m.blaschek@willebadessen.de