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Grundbesitzabgaben (Grundsteuer)
Beschreibung
Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste der von den Gemeinden selbst verwalteten und individuell festgesetzten Steuern. Die Besteuerung knüpft an den Grundbesitz an.
Die Stadt Willebadessen erhebt
- Grundsteuer A und
- Grundsteuer B
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgebend.
Die Berechnung erfolgt durch entsprechende Grundsteuerbescheide der Abteilung für Steuern!
Berechnung
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Hebesatz für die Grundsteuer:
Grundsteuer A - 305 %
Grundsteuer B - 663 %
Eigentümerwechsel
Persönlicher Schuldner der Grundsteuer für jeweils ein Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige, dem das Grundstück, die Eigentumswohnung usw. zu Beginn eines Kalenderjahres gehört (Stichtagsprinzip).
Bei einem Eigentumswechsel ist der bisherige Eigentümer so lange verpflichtet Grundsteuer zu zahlen, bis die steuerliche Zurechnung durch das Finanzamt auf einen neuen Eigentümer erfolgt.
Die Zurechnung geschieht frühestens zum 01.01. des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres!
Trotz dieser Regelung bleiben aber eventuelle privatrechtliche Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Erwerber bestehen, wenn diese sich aus dem Grundstückskaufvertrag ergeben.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich I - Innere Dienste
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-20 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Kevin Ritter-Naaff
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-17
- E-Mail:
- k.ritter-naaff@willebadessen.de