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Gewerbesteuer
Beschreibung
Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebs. Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Willebadessen ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag.
Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.
Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Der aktuelle Hebesatz beträgt:
- 422 v. H.
Mit dem Erlass des jeweiligen Gewerbesteuermessbescheides bestimmt das zuständige Betriebsfinanzamt die persönliche und sachliche Steuerpflicht. Der festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung für das jeweilige Jahr festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer.
Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.
Bei Änderungen zu Vorausleistungen, die den Gewerbesteuermessbetrag betreffen ist das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich I - Innere Dienste
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-20 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Kevin Ritter-Naaff
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-17
- E-Mail:
- k.ritter-naaff@willebadessen.de
Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebs. Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Willebadessen ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag.
Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.
Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Der aktuelle Hebesatz beträgt:
- 422 v. H.
Mit dem Erlass des jeweiligen Gewerbesteuermessbescheides bestimmt das zuständige Betriebsfinanzamt die persönliche und sachliche Steuerpflicht. Der festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung für das jeweilige Jahr festgelegten Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer.
Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.
Bei Änderungen zu Vorausleistungen, die den Gewerbesteuermessbetrag betreffen ist das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11075/show