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Sportstätten- Vergabe

Beschreibung

Mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung haben die Schulen grundsätzlich einen vorrangigen Nutzungsanspruch.
Anträge von Sportvereinen oder Sportverbänden werden grundsätzlich gegenüber den Anträgen von freien Gruppen oder Einzelpersonen bevorzugt berücksichtigt.

Sportstätten

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen