Suche ...
Sportstätten- Vergabe
Beschreibung
Mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung haben die Schulen grundsätzlich einen vorrangigen Nutzungsanspruch.
Anträge von Sportvereinen oder Sportverbänden werden grundsätzlich gegenüber den Anträgen von freien Gruppen oder Einzelpersonen bevorzugt berücksichtigt.
Zuständige Einrichtungen
-
Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Carsten Gutschank
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-36
- E-Mail:
- c.gutschank@willebadessen.de
Mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung haben die Schulen grundsätzlich einen vorrangigen Nutzungsanspruch.
Anträge von Sportvereinen oder Sportverbänden werden grundsätzlich gegenüber den Anträgen von freien Gruppen oder Einzelpersonen bevorzugt berücksichtigt.