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Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen
Beschreibung
Eine Leistungserbringung kann erfolgen, wenn die wirtschaftlichen (Einkommen & Vermögen) und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtsgrundlagen
Nach den Bestimmungen des 5. bis 9. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) können Hilfen in besonderen Lebenslagen beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Der Sozialhilfeantrag ist an das Sozialamt der Stadt Willebadessen zu richten.
Hinweise und Besonderheiten
Die gewährten Hilfen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Fällen kann aber auch eine Hilfegewährung in Form eines Darlehens in Frage kommen.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
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- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
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- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Mike Hüpping
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-15
- E-Mail:
- m.huepping@willebadessen.de