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Reisepass
Beschreibung
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe "Weitere Informationen").
Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.
Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
Verschiedene im Paßgesetz
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten. - digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios übermittelt werden
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.
Besteht eine Vormundschaft benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.
Hinweise und Besonderheiten
Reisepass ändern
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Bei Namensänderungen ist die Neubeantragung eines Reisepasses notwendig.
Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt oder den Verwaltungsnebenstellen angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Kosten
Reisepass
- 60,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
- 37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
Reisepass als Expresspass: (zusätzlich 32,00 EUR)
- 92,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
- 69,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
Reisepass mit 48 Seiten: (zusätzlich 22,00 EUR)
- 82,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
- 59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
Vorläufiger Reisepass
- 26,00 EUR
Bei örtlicher Unzuständigkeit (bei Nebenwohnsitz/Wohnsitz im Ausland) ist jeweils die doppelte Gebühr zu entrichten. Ausnahme: Zuschläge werden dabei nur einfach erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Silvia Menzel
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-34
- E-Mail:
- s.menzel@willebadessen.de
-
Jutta Hesselmann
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05646 595
- E-Mail:
- nebenstelle@willebadessen.de
-
Garine Zakar
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-35
- E-Mail:
- g.zakar@willebadessen.de
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe "Weitere Informationen").
Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.
Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.
Verschiedene im Paßgesetz
- Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten. - digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios übermittelt werden
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene „Erklärung zum Sorgerecht“ vorlegen (siehe „Downloads“). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.
Besteht eine Vormundschaft benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.
Reisepass ändern
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Bei Namensänderungen ist die Neubeantragung eines Reisepasses notwendig.
Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt oder den Verwaltungsnebenstellen angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10074/show