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Ordnungsbehördliche Bestattungen

Beschreibung

Kommen Hinterbliebene ihrer Bestattungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach oder lehnen diese ab, führt das Ordnungsamt die Bestattung im Rahmen der Gefahrenabwehr und in kostengünstigster Weise durch.

Die bestattungspflichtigen Angehörigen werden später grundsätzlich zur Kostenerstattung herangezogen.

Die Beantragung ist schriftlich (per Post, Fax oder Email) oder online möglich. Für die Onlinebeantragung nutzen Sie bitte unseren Antragsassistenten unter „Onlinedienstleistung“.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen