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Kleinfeuerwerk
Beschreibung
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) ist grundsätzlich außerhalb von Silvester nicht zulässig.
Ordnungsbehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nur ausnahmsweise Ausnahmen von dem Abbrennverbot zulassen, etwa anlässlich bedeutender Familienfeiern. Sie benötigen dann im Regelfall sowohl für den Kauf der Feuerwerkskörper als auch für deren Abbrennen gesonderte Erlaubnisse vom Ordnungsamt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Antragsformular.
Soweit Sie einen Pyrotechniker mit dem Feuerwerk beauftragen, genügt die Anzeige des Feuerwerks.
Erforderliche Unterlagen
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- einen Lageplanoder eine Skizze, auf dem der Abbrennplatz markiert und die umliegende Bebauung und die angrenzende Straßenführung erkennbar sind
- eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin
Bearbeitungsdauer
Die Anzeige bzw. der Antrag muss grundsätzlich mind. 3 Wochen vorher beim Ordnungsamt vorliegen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung sichergestellt ist.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich II - Ordnung und Soziales
-
- Abdinghofweg 1
- 34439 Willebadessen
- Postfach 1162
-
- Telefon:
05644 88-36 - Fax:
05644 88-39 - E-Mail:
info@willebadessen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Mona Scheideler
Sachbearbeiter/in- Telefon:
- 05644 88-32
- E-Mail:
- m.scheideler@willebadessen.de
-
Carsten Gutschank
Fachbereichsleiter/in- Telefon:
- 05644 88-36
- E-Mail:
- c.gutschank@willebadessen.de
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) ist grundsätzlich außerhalb von Silvester nicht zulässig.
Ordnungsbehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nur ausnahmsweise Ausnahmen von dem Abbrennverbot zulassen, etwa anlässlich bedeutender Familienfeiern. Sie benötigen dann im Regelfall sowohl für den Kauf der Feuerwerkskörper als auch für deren Abbrennen gesonderte Erlaubnisse vom Ordnungsamt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Antragsformular.
Soweit Sie einen Pyrotechniker mit dem Feuerwerk beauftragen, genügt die Anzeige des Feuerwerks.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- einen Lageplanoder eine Skizze, auf dem der Abbrennplatz markiert und die umliegende Bebauung und die angrenzende Straßenführung erkennbar sind
- eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin
Die Anzeige bzw. der Antrag muss grundsätzlich mind. 3 Wochen vorher beim Ordnungsamt vorliegen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung sichergestellt ist.
https://serviceportal.willebadessen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10023/show